15 jahre ferienjob arbeitszeit
Viele Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen möchten in den kommenden Schulferien durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufbessern. Im Interesse der jungen Leute müssen diese Regeln unbedingt beachtet und eingehalten werden. Für Schülerinnen und Schüler über 13 Jahre gibt es jedoch Ausnahmen, wenn die Eltern zustimmen und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist, wie z. Zeitungen austragen, Babysitten, oder Nachhilfe — allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich. Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht volljährig sind, dürfen einen Ferienjob ausüben, es gelten aber folgende Einschränkungen: So dürfen Schülerinnen und Schüler an maximal 20 Tagen im Jahr, pro Woche höchstens an fünf Tagen jobben. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt. Für einige Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen: So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
15 Jahre Ferienjob: Erfahrungen und Lektionen
Dann gelten die Regeln wie bei den Schülern, die ebenfalls 16 oder 17 Jahre alt sind. Für Studenten gibt es die Möglichkeit der Beschäftigung als Werkstudent, die zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt. Dabei muss weiterhin das Studium im Vordergrund stehen, so dass die Einstufung als Werkstudent für eine Beschäftigung während des Semesters grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn 20 Wochenstunden nicht überschritten werden. Bei einer Beschäftigung in den Semesterferien gilt diese Beschränkung nicht. Klassische Ferienjobs sind in der Regel kurzfristige Beschäftigungen. Das führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Folgendes ist zu beachten:. Bei Ferienjobs handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Grundsätzlich sind daher alle arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten, wie sie auch für sonstige Arbeitsverhältnisse gelten. Insbesondere gilt:. Webanalyse akzeptieren Webanalyse ablehnen. Ihre Suche: Suche absenden. Ihr Kontakt zur IHK. Postanschrift: München E-Mail: info muenchen.
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Arbeitszeit im Ferienjob: Was wir in 15 Jahren gelernt haben
Endlich Ferien! Jetzt ist mal Zeit zum Faulenzen — für viele ist das aber nicht das einzige Vorhaben im Sommer, denn einige Schüler und Studenten nutzen die Ferienzeit , um sich etwas dazuzuverdienen. Ein Ferienjob kann als perfekte Vorbereitung auf das zukünftige Berufsleben dienen. Für den Ferienjob eine Bewerbung schreiben, einen Arbeitsvertrag unterschreiben, selbstständig arbeiten und Gehalt bekommen — all das erwartet die heutigen Schüler und Studenten auch in ihrem künftigen Arbeitsleben. Sich mit diesem Prozess schon während der Schule oder des Studiums vertraut zu machen, kann also nicht schaden. Doch wer kann eigentlich einen Ferienjob ausüben? Dürfen Schüler erst ab einem bestimmten Alter in einem Ferien-Job arbeiten? Welche Ferienjobs gibt es? Welcher Sommerjob wäre am besten geeignet? Und kann ein Ferienjob auch als Student ausgeübt werden? Schüler ab 13 Jahren dürfen leichten Tätigkeiten nachgehen. Ab 15 Jahren ist ein richtiger Ferienjob möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
15-jährige Ferienjob-Karriere: Die wichtigsten Erkenntnisse
Zudem ist die gesetzliche Nachtruhe für Jugendliche einzuhalten. Dass Minderjährige nicht so viel und hart arbeiten sollten wie Erwachsene, das liegt auf der Hand. Sowohl geistig als auch körperlich befinden sich diese noch in der Entwicklung und dürfen deshalb in der Arbeitswelt nicht den gleichen Strapazen ausgesetzt sein wie ihre volljährigen Kollegen. Wenn es um die präzise Arbeitszeit geht, muss jedoch darüber hinaus zwischen den folgenden zwei Personengruppen unterschieden werden:. Bei kleinen Kindern legt das Jugendarbeitsschutzgesetz keine Arbeitszeit fest, es verbietet ganz und gar die Beschäftigung. Ausgenommen sind betriebliche Schülerpraktika, Therapien und die Erfüllung richterlicher Anordnungen. So sind beispielsweise 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche eine Arbeitszeit, die das Jugendarbeitsschutzgesetz bei einem Praktikum im Schülerbereich akzeptiert. Darüber hinaus ist es Sorgeberechtigten aber auch gestattet, Jährigen die Erlaubnis zur Annahme von leichten Arbeiten zu erteilen. Dabei dürfen jedoch weder die Schulbildung, noch die Gesundheit oder die Entwicklung der Betroffenen in Mitleidenschaft gezogen werden.