Agent provocateur anstiftung


Anja Schiemann. Beitrag als PDF Version. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht das Versprechen, in der StPO das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation zu regeln Koalitionsvertrag, S. Zudem wurde sie mit dem Dissertationspreis des Deutschen Strafverteidiger e. Zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung der Tatprovokation im deutschen Strafprozess findet sich im Übrigen auch ein Aufsatz von Hübner , den dieser mit seinem Doktorvater Prof. Jahn verfasst hat. Zunächst wird in der Dissertation in die Terminologie, das kriminalistische Bedürfnis und die Ausgangslage des agent provocateur-Einsatzes eingeführt. Der Begriff der Tatprovokation wird dann dezidierter in Kapitel B anhand der BGH — und EGMR -Rechtsprechung abgesteckt. Allerdings wiesen beide Begriffsbestimmungen beträchtliche Divergenzen auf. Nach sehr differenzierter Untersuchung kommt Hübner zu dem Ergebnis, dass das Spektrum möglicher Provokationshandlungen sich von den Tatbegehungsformen des StGB löst. So sei die Tatprovokation sowohl denkbar in Gestalt von Anstiftungshandlungen, als auch durch Verhaltensweisen, die als Beihilfe,. agent provocateur anstiftung

Agent Provocateur: Die Kunst der Anstiftung

So obliegt es der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Geheimdiensten, zu entscheiden, wann ein Einsatz eines solchen Unruhestifters mit dem Gesetz vereinbar ist. Dies ist beispielsweise bei schweren Straftaten wie Drogenhandel der Fall: Die Spitzel werden in die Verbrecherbanden eingeschleust, um diese bei der Begehung von Straftaten zu unterstützen - natürlich nur mit dem Ziel der Überführung und Verhaftung der Verbrecher. Nach der älteren Rechtsprechung war der Einsatz von "Spitzel" und "V-Personen" und auch von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten notwendig und zulässig, solange es sich um besonders gefährliche und schwer aufklärbare Straftaten wie z. Rauschgifthandel gehandelt hat, vgl. Urteil des BGH vom Mai , Az. Der BGH hat mit seinem Urteil vom Im konkret zu entscheidenden Fall nahm der BGH ein Strafverfahrenshindernis an und stellte das Verfahren ein. Im Ergebnis kommt also der BGH dazu, dass die Provokation einer Person zur Begehung einer Straftat durch Verdeckte Ermittler sowohl gegen die internationalen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention Art.

Der verdeckte Kampf: Agent Provocateure im Einsatz Anja Schiemann. Beitrag als PDF Version.
Anstiftung und Provokation: Rechtliche Aspekte Lexikon, zuletzt bearbeitet am: Agent Provocateur bedeutet übersetzt "provozierender Agent".
Die Rolle des Agent Provocateurs in der politischen Strategie Schulterschluss statt Ellenbogen. Lockspitzel; Anstiftung; Versuch; Vollendung; Beendigung; Vollendungsgrenze; Rechtsgut; Rechtsgutsverletzung.

Der verdeckte Kampf: Agent Provocateure im Einsatz

Im weiteren Sinne wird damit auch ein Handeln bezeichnet, das durch die gezielte Vortäuschung oder auch Provokation einer ruchbaren Handlung die Stärkung der eigenen Position und die Legitimation für einen Eingriff anstrebt. Wegen der Gefahr, dass der Staat sich auf diese Weise zumindest indirekt als Gesetzesbrecher betätigt und Taten provoziert, die ohne den Agenten gar nicht begangen worden wären, ist der Einsatz solcher Agenten in Demokratien meist gesetzlich oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung streng reglementiert. Es sind Fälle bekannt, auch in Deutschland , bei denen solche Agenten rechtswidrig eingesetzt wurden, etwa zur verdeckten Störung von sozialen Bewegungen und der gewalttätigen Eskalation von Demonstrationen. Ziel eines solchen Einsatzes ist, verhüllte und gefährliche Kriminalität aus der Straflosigkeit zu locken. Die ältere Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität , zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.

Anstiftung und Provokation: Rechtliche Aspekte

Denkbar wäre ein Verzicht der Bestrafung aufgrund kriminalpolitischer Erwägungen. Zunächst ist anerkannt , dass es für eine Strafbarkeit des agent provocateurs nicht genügt, dass er den Versuch der Haupttat in Kauf nimmt. Eine Strafbarkeit des agent provocateurs anzunehmen, widerspräche jedoch dem Strafgrund der Teilnahme Frister Strafrecht AT, 9. Kapitel Rn. In der Konstellation des Versuchs wird der Haupttäter nur wegen des Handlungsunrechts bestraft und nicht wegen des Erfolgsunrechts. Da das Handlungsunrecht aber beim agent provocateur gerade fehlt, wenn er von vornherein eine Vollendung verhindern möchte, muss eine Strafbarkeit jedenfalls insoweit ausscheiden vgl. Frister AT, Ansicht 1: Nach der Lehre von der formellen Vollendungsgrenze so genannt bei Hillenkamp 32 Probleme, Problem S. Für die Bejahung eines Anstiftervorsatzes genüge es folglich, dass der Täter die Vollendung der Haupttat jedenfalls billigend in Kauf nimmt. Ein Anstiftervorsatz scheide lediglich in denjenigen Fällen aus, in denen der Anstifter die Tat nicht zur Vollendung kommen lassen will, sondern lediglich deren Versuch zumindest billigend in Kauf nimmt.