Aktive phase der altersteilzeit
Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit Teilzeit- oder Blockmodell oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sofern durch die Altersteilzeit älterer Arbeitnehmer neue Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer geschaffen werden, wird die Altersteilzeit von den jeweiligen Arbeitsmarktverwaltungen finanziell unterstützt, in Deutschland werden jedoch nur noch solche Arbeitnehmer gefördert, die ihre Arbeitszeit vor dem Jahr vermindert haben. Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit strebt der Gesetzgeber an, älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. In der Praxis wird die Altersteilzeit aber auch zur Reduzierung von Arbeitsplätzen genutzt. Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich insbesondere aus den Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit, aber auch hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen.
Aktive Phase der Altersteilzeit: Chancen und Herausforderungen
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für monatlich 7. Diese Aufstockungsbeträge unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt, sie machen sich also bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes erhöhend bemerkbar. Mit anderen Worten: Das reduzierte Gehalt wird mit einem etwas höheren Steuersatz als "normal" besteuert. Hier erfolgt ebenfalls eine Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze. Das während der Altersteilzeit bezogene hälftige Entgelt unterliegt der üblichen Sozialversicherungspflicht. Den Teilzeitrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Beim Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase seine Arbeitsleistung voll. Er erhält dafür aber nur das um die Aufstockungsbeträge erhöhte Teilzeitentgelt. Gerät nun der Arbeitnehmer in Insolvenz, so werden die in der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelte nicht bevorrechtigt behandelt. Wie das zu geschehen ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Wie er das macht, ist seine Sache.
| Vom Arbeitsplatz ins Leben: Gestaltung der aktiven Altersteilzeit | Möglich ist eine vorübergehende, nicht endgültige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung in der Arbeitsphase der Altersteilzeit. Eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts und der zusätzlichen Arbeitgeberleistungen wird als unschädlich für die Altersteilzeit angesehen. |
| Rente und Engagement: Möglichkeiten der aktiven Altersteilzeit | Bei dem sog. Gleichverteilermodell reduziert der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner üblichen Arbeitszeit. |
Vom Arbeitsplatz ins Leben: Gestaltung der aktiven Altersteilzeit
Möglich ist eine vorübergehende, nicht endgültige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung in der Arbeitsphase der Altersteilzeit. Eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts und der zusätzlichen Arbeitgeberleistungen wird als unschädlich für die Altersteilzeit angesehen. Vorübergehende Freistellungen liegen nur vor, wenn kurzfristige betriebsbedingte Anlässe die Arbeitsleistung nicht mehr zulassen und unplanbar eingetreten sind. Der Arbeitnehmer muss weiterhin dienstbereit bleiben und der Verfügungsmacht des Arbeitgebers unterstehen und auch tatsächlich wieder eine Tätigkeit aufnehmen, wenn der vorübergehende betriebsbedingte Anlass weggefallen ist. Zu beachten ist, dass auch ein endgültiger Verzicht des Arbeitgebers auf die vereinbarte tatsächliche Arbeitsleistung für die Feststellung einer Beschäftigung nicht schadet. Nach den Festlegungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zum ATG vom 2. Verzichtet der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen — nicht nur vorübergehend — auf die tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, ohne dass vereinbart ist, dass ein bereits angesammeltes Wertguthaben in dieser Freistellungsphase abgebaut wird, und besteht keine Vereinbarung, dass diese Freistellung noch nachgearbeitet und damit ein negatives Wertguthaben ausgeglichen wird, sind die Voraussetzungen der Altersteilzeit nicht mehr erfüllt.
Rente und Engagement: Möglichkeiten der aktiven Altersteilzeit
Die Antworten aus mehreren Jahren zeigen, dass über 40 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland nicht davon ausgehen, ihre aktuelle Tätigkeit bis zur Rente ausüben zu können. Zehn Prozent sind sich unsicher, ob sie das schaffen. Nur jeder zweite Beschäftigte vermutet, dass er bis zur Rente durchhält. Damit ist klar, eine frühere Ruhephase beziehungsweise ein sanfter Übergang in die Rente wie bei Altersteilzeit ist für viele Menschen attraktiv. Aktuelle Urteile zur Altersteilzeit Altersteilzeit abgelehnt: Altersteilzeit erleichtert den Übergang in die Rente, der Arbeitgeber muss aber nicht in jedem Fall zustimmen, auch wenn es Altersteilzeitregelungen im Betrieb gibt. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber ablehnen, so das Rostocker Arbeitsgericht Mehr über den Fall einer 60jährigen beim DGB Rechtsschutz. Der Chef muss über die Sicherung des Wertguthabens Auskunft erteilen. Das Arbeitsgericht Rheine Urteil vom Bericht beim DGB Rechtsschutz. Menschen, die sich zusammengefunden haben, um ihre Interessen durchzusetzen.