Gute Nachricht: Bei einigen Zulassungsstellen ist das Auto-Abmelden ohne Brief generell erlaubt. Wichtiger ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt.
Ist die HU bereits mehr als vier Monate überfällig, wird eine Strafe von 25 Euro erhoben. Ist der TÜV mehr als acht Monate abgelaufen, kann nicht nur ein.