Ab wann interessenausgleich


Mitunter drohen Kündigung, Gehaltskürzung oder Versetzung. Damit aber auch die Belange der Arbeitnehmer Beachtung finden, muss Ihr Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln. Im Rahmen der Verhandlungen versuchen Arbeitgeber und Betriebsrat einen Kompromiss zu finden, ob, wann und wie die Betriebsänderung erfolgt. Der Betriebsrat steht hierbei auf Ihrer Seite und versucht, die Betriebsänderung für Sie so schonend wie möglich zu gestalten. Folgende Inhalte könnten beispielsweise in einem Interessenausgleich behandelt werden:. Eine Kündigungsschutzklage ist dann erschwert. Gänzlich schutzlos sind sie allerdings nicht. Sie können gegen Ihre Kündigung klagen. Das bietet sich insbesondere an, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat unsauber gearbeitet oder die Umstände sich wesentlich verändert haben. Meist wird im Rahmen einer Betriebsänderung nicht nur ein Interessenausgleich, sondern auch ein Sozialplan ausgehandelt. Der Interessenausgleich beschäftigt sich mit dem Ob, Wann und Wie der Betriebsänderung und regelt daher ihre Modalitäten selbst. ab wann interessenausgleich

Ab wann interessenausgleich in Partnerschaften?

Sie reichen von einem völligen Verzicht des Unternehmers auf die Durchführung der Betriebsänderung bis hin zur uneingeschränkten Akzeptanz derselben durch den Betriebsrat. Da beide Seiten um das aus ihrer Sicht beste Ergebnis ringen, wird der Ausgang der Verhandlungen im Regelfall irgendwo in der Mitte zwischen den beiden Extremen liegen. Kein Betrieb ist wie der andere. Daher ist eine pauschale Antwort auf die Frage, welchen Inhalt ein Interessenausgleich hat oder haben sollte, nicht möglich. Je nach Art der Betriebsänderung enthält der Interessenausgleich Regelungen zu folgenden Themen:. Plant ein Unternehmer eine Betriebsänderung, so hat er den Betriebsrat rechtzeitigt und umfassend über die geplante Betriebsänderung zu informieren. Der Interessenausgleich ist als sog. Mitwirkungsrecht ausgestaltet. Der Abschluss eines Interessenausgleichs ist daher für alle Beteiligten freiwillig und kann nicht einseitig erzwungen werden. Allerdings verpflichtet das Gesetz den Unternehmer zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich.

Rechtsgrundlagen für den Interessenausgleich Mitunter drohen Kündigung, Gehaltskürzung oder Versetzung. Damit aber auch die Belange der Arbeitnehmer Beachtung finden, muss Ihr Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln.
Strategien zur Durchsetzung von Interessenausgleich Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG im deutschen Arbeitsrecht. Die Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten weist über das angestammte Arbeitsgebiet der Betriebsräte hinaus Regelungsmacht in innerbetrieblichen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen für den Interessenausgleich

Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG im deutschen Arbeitsrecht. Die Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten weist über das angestammte Arbeitsgebiet der Betriebsräte hinaus Regelungsmacht in innerbetrieblichen Angelegenheiten. Das Beteiligungsrecht weist vielmehr thematische Ähnlichkeiten mit Arbeitnehmerbeteiligungsrechten in unternehmerischen Angelegenheiten nach dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Mitbestimmungsgesetz auf. Aufgrund dieser Besonderheit wird der Gesprächspartner des Betriebsrats im Gesetz hier als Unternehmer und nicht als Arbeitgeber wie im übrigen Betriebsverfassungsrecht bezeichnet. Eine Betriebsänderung ist dann mitbestimmungspflichtig, wenn die Funktionsweise des Betriebs sich grundlegend ändern wird und ein Betriebsrat existiert. Es müssen mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden sein. Betriebsänderungen haben im Regelfall negative Auswirkungen auf die Belegschaft.

Strategien zur Durchsetzung von Interessenausgleich

Nein, es ist nicht möglich, einen Interessenausgleich zu erzwingen. Arbeitgeber sollten sich jedoch trotzdem nicht weigern, mit dem Betriebsrat über einen solchen zu verhandeln, da sich ansonsten enorme finanzielle Nachteile für sie ergeben könnten. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle in Erfahrung bringen. Ein Sozialplan ist im Gegensatz zu einem Interessenausgleich wie eine Betriebsvereinbarung anzusehen und verfügt daher über eine weitaus stärkere rechtliche Wirkung, sprich: Betroffene Arbeitnehmer können die Rechte in einem Sozialplan vor Gericht einklagen. Auch der Betriebsrat knüpft seine Zustimmung zum Interessenausgleich häufig an die Aufstellung eines Sozialplans. Ein Interessenausgleich ist laut BetrVG sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Betriebsrat zu unterschreiben, sofern er zustande kommt. In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, welche Inhalte ein Interessenausgleich haben kann, wie die Verhandlungen darüber normalerweise ablaufen und wo die Unterschiede zwischen Sozialplan und Interessenausgleich liegen.