Aktiengesellschaft gesellschaftsvertrag
Die Aktiengesellschaft AG nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft , deren Grundkapital aus Aktien besteht. Dieser Artikel behandelt die Aktiengesellschaft in Deutschland. Für allgemeine Informationen zur Aktiengesellschaft, wie bspw. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Ersten Buch des Aktiengesetzes AktG. Im regulierten Markt der Deutschen Börse waren Aktiengesellschaften gelistet. Bis zum Jahr stieg sie auf Der Gesellschaftsvertrag — die Satzung — muss notariell beurkundet werden. Anders als bei der GmbH ist eine Gründung durch ein Musterprotokoll nicht möglich. Die Vorgründungsgesellschaft besteht bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Feststellung der Satzung und ist in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Gesellschaftszweck, die Gründung durch notariellen Vertragsschluss zu bewirken. Soweit bereits vor dem Aufsuchen des Notars ein Handelsgewerbe ausgeübt wird, handelt es sich um eine Offene Handelsgesellschaft. Freilich setzt eine solche Personengesellschaft mindestens zwei Gründer voraus — bei nur einem Gründer entfällt dieses Stadium.
Aktiengesellschaft Gesellschaftsvertrag: Grundlagen und Regeln
Für den Fall, dass Aktionäre Einlagen leisten, die nicht durch Einzahlung eines Geldbetrages erfolgen Sacheinlagen oder die Gesellschaft vorhandene oder herzustellende Anlagen oder andere Vermögensgegenstände übernehmen soll Sachübernahmen , hat eine Gründungsprüfung durch einen oder mehrere Gründungsprüfer stattzufinden. Als Gründungsprüfer können nur Personen bestellt werden, die in der Buchführung ausreichend vorgebildet und erfahren sind oder Prüfungsgesellschaften, von deren gesetzlichen Vertretern mindestens einer in der Buchführung ausreichend vorgebildet und erfahren ist. Über die Aktie wird die Mitgliedschaft - und damit auch die Rechte und Pflichten - in der Aktiengesellschaft vermittelt. Mitglied der Gesellschaft Aktionär ist nur, wer Inhaber einer Aktie ist. Aufgabe der Aktienurkunde ist die Erleichterung der Übertragung der Mitgliedschaft. Während bei der GmbH der Mitgliederwechsel einen notariell beurkundeten Abtretungsvertrag voraussetzt, werden Mitgliedschaften in einer Aktiengesellschaft durch die Übergabe der Aktienurkunde und Einigung über den Eigentumswechsel an der Aktie übertragen.
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Struktur und Inhalt eines Gesellschaftsvertrags einer AG
Startseite Lexikon Gesellschaftsvertrag. Autor:in: lexoffice Redaktion. Unter einem Gesellschaftsvertrag versteht man eine meist formgebundene Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Geschäftspartner:innen, die eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts , also eine GmbH , eine UG, Kommanditgesellschaft oder ähnliche, gründen. Gesellschaftsverträge sind Pflicht bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Bei Personengesellschaften reicht zwar ein mündlicher Vertrag, aber es ist immer sinnvoll, Verträge schriftlich aufzusetzen. Die jeweiligen Pflichtangaben für die unterschiedlichen Gesellschaften unterscheiden sich kaum voneinander. Die zusätzlichen Angaben, Regelungen und Berücksichtigungen können je nach Rechtsform aber stark voneinander abweichen. In einem Gesellschaftsvertrag werden vor allem Beteiligungen und Haftung geklärt. Wem gehört wieviel der Gesellschaft? Was ist der Zweck der Gesellschaft? Wer hat welche Verantwortung und wer ist Geschäftsführer :in? Was ist, wenn jemand kündigt? Was ist, wenn jemand stirbt? Grob gesagt soll der Gesellschaftsvertrag Inhalte rund um die Rahmenbedingungen enthalten, damit eine Gründung nach klaren Richtlinien und Vorgehensweisen erfolgen kann.
Rechtsfragen bei der Gründung einer Aktiengesellschaft
Die gleichzeitige Anwesenheit aller Gründer ist nicht erforderlich; ihre Beitrittserklärungen können nacheinander vor dem Notar abgegeben werden, der hierüber ein einheitliches Protokoll fertigt. Mit der letzten Unterzeichnung ist die Satzung wirksam festgestellt. Ob das Erfordernis der Beurkundung auch durch eine Auslandsbeurkundung gewahrt werden kann, ist umstritten. Nach der herrschenden Meinung wird die Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung bejaht, wenn die ausländische Urkundsperson als gleichwertig zu einem deutschen Notar angesehen werden kann. Dies ist der Fall, wenn die ausländische Urkundsperson nach Vorbildung und Stellung im Rechtsleben einer der Tätigkeit des deutschen Notars entsprechende Funktion ausübt und ein Verfahrensrecht zu beachten hat, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht. Die Satzungsfeststellung kann auch durch rechtsgeschäftliche Vertretung der Gründer erfolgen. Es besteht allerdings die Besonderheit, dass die Vollmacht der Vertreter der notariellen Beglaubigung bedarf.