Abfindung und krankengeldbezug
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankengeld. Sie sind krankheitsbedingt arbeitsunfähig, wenn sie infolge einer Krankheit nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch bleibt auf sechs Wochen beschränkt, auch wenn während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt. Diese neue Krankheit verlängert den Anspruch nicht. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht für den Arbeitnehmer nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dafür muss die Arbeitsunfähigkeit allerdings ärztlich festgestellt werden. Das Krankengeld wird für längstens 78 Wochen ausbezahlt, solange der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. In der Regel wird nach einer Kündigung eine Kündigungsfrist abgewartet. Welche Folgen hat eine Kündigung auf den Krankengeldanspruch, wenn der Arbeitnehmer nun in der Kündigungsfrist erkrankt? Arbeitnehmer A wird zum Er wird am Der Arbeitgeber muss die vollen sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Abfindung und Krankengeldbezug: Rechte und Pflichten
Sie sind daher als laufendes rückständiges Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung von den Beteiligten als "Abfindung" bezeichnet worden ist. Die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zum Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile bestimmt sind. Der steuerpflichtige Teil der Abfindung ist nach der Rechtsprechung kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, weil die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und damit für Zeiten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Beiträge fallen hier nicht an. Häufig wird eine solche Abfindung der Höhe nach in etwa dem bis zum Beendigungszeitpunkt noch zustehenden Nettoarbeitsentgelt festgelegt. Eine solche "Abfindung" stellt eine verdeckte Arbeitsentgeltzahlung für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses dar. Diese ist als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt beitragspflichtig.
| Wie Sie Ihre Abfindung und Krankengeld effektiv nutzen | Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken- Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig, ob sie. |
| Die wichtigsten Regeln für den Bezug von Abfindung und Krankengeld | Jeder Arbeitnehmer war wohl schon einmal krank. Was passiert also, wenn die sechs Wochen vorüber sind und der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr weiterzahlen muss? |
| Abfindung und Krankengeld: Steuerliche Aspekte und Auswirkungen | Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankengeld. Sie sind krankheitsbedingt arbeitsunfähig, wenn sie infolge einer Krankheit nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. |
Wie Sie Ihre Abfindung und Krankengeld effektiv nutzen
Jeder Arbeitnehmer war wohl schon einmal krank. Was passiert also, wenn die sechs Wochen vorüber sind und der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr weiterzahlen muss? Nun springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt dem Arbeitnehmer Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes oder 90 Prozent des Nettoverdienstes. Je nachdem, welcher Wert geringer ist. Von diesem Betrag werden dann noch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abgezogen. Das Krankengeld fällt daher deutlich niedriger aus als die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und kann in der Regel bis zu 78 Wochen lang bezogen werden. Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung nicht sofort. Es ist daher gut möglich, dass der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erkrankt. Selbstverständlich muss der Arbeitgeber auch dann zunächst den Lohn für sechs Wochen weiterzahlen. Tut er dies nicht, kann Krankengeld von der Krankenkasse verlangt werden. Läuft die Kündigungsfrist innerhalb der sechs Wochen Entgeltfortzahlung aus, entfällt die Zahlungspflicht des Arbeitgebers.
Die wichtigsten Regeln für den Bezug von Abfindung und Krankengeld
Hierfür muss er dann also den ärztlichen Notdienst oder die Notfallambulanz eines Krankenhauses aufsuchen, um sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. Kündigt der Arbeitnehmer bevor er erkrankt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf seine Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldansprüche, sollte er sodann erkranken. Anders liegt der Fall aber, wenn der Arbeitnehmer erkrankt und dann während der fortlaufenden Erkrankung die Eigenkündigung folgt. Denn die Kündigung während einer Krankheit wird rechtlich als Verzicht auf die dem Mitarbeiter zustehende Vergütung in Form der Entgeltfortzahlung gewertet. Das führt dazu, dass ab diesem Zeitpunkt vorzeitig Krankengeld bezogen wird. Solch eine Kündigung kann ein Ruhen des Krankengeldes zur Folge haben. Dies ist aber nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen und nur dann zu bejahen, wenn dem Kündigenden ein schuldhafter Verzicht vorgeworfen werden kann. Nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs führt es, wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer die Krankenkasse nicht schädigen wollte, sondern erhebliche Gründe für die Kündigung hatte.