Von Beruhigungs- oder Schlafmitteln kann theoretisch jeder abhängig werden. Sehr hoch ist die Gefahr allerdings bei Menschen, die schnell anflutende Substanzen.
Nordrhein-Westfalen sieht für Bäume einen Mindestabstand von 2 m vor. Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Thüringen beträgt der Mindestabstand 1,50 m. In Bremen.